Die Stadtverwaltung teilt hierzu in einer Pressemitteilung mit:
„Auf der Grundlage von im November 2008 im Auftrag des Amtes für Umweltschutz durchgeführten Messungen des Odenthaler Gutachterbüros deBAKOM hatte die Stadt Anfang des Jahres den Antrag auf Schutzmaßnahmen gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigungen durch die Mintarder Brücke der Autobahn A 52 gestellt.
Die Stadt wollte eine Verbesserung der Belastungssituation für die Anwohner erreichen, indem sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 80 km/h vorgeschlagen hatte. Nach einem halbjährigen Bearbeitungszeitraum liegt der Stadt jetzt die ablehnende Entscheidung der als obere Verkehrsbehörde zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf vor, so Umweltdezernentin Helga Sander.
Damit bleibt die einst harmonisch das Ruhrtal querende Mintarder Brücke weiterhin ein Sorgenkind für den städtischen Lärmschutz. Wie zuvor schon der Landesbetrieb Straßenbau NRW und das Landesverkehrsministerium stützt sich die Bezirksregierung bei ihrer Beurteilung, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann, fast ausschließlich auf die von Seiten der Autobahnniederlassung Krefeld durchgeführten Lärmberechnungen. Die von der Stadt durchgeführten Messungen dienten hingegen lediglich als Orientierungshilfe. Aus Sicht des Mülheimer Umweltamtes ist dies nicht nachvollziehbar, denn die durch die Brückensanierung hervorgerufenen und durch die Messungen belegten negativen Effekte lassen sich nicht durch theoretische Modellrechnungen abbilden.
Die Entscheidung der Bezirksregierung ist für die städtischen Stellen indes nicht völlig überraschend.
Es ist bekannt, dass die Verkehrsbehörden die einschlägigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der vor Lärm (kurz: Lärmschutz-Richtlinien-StV) sehr restriktiv auslegen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen, weiß Helga Sander.
Die Enttäuschung darüber, das die Bezirksregierung ihren durchaus breiten Ermessenspielraum nicht ausschöpft, ist bei der Stadt aber dennoch groß. Weiterhin bedauern wir, dass die Bezirksregierung die Entscheidung getroffen hat, ohne das von städtischer Seite gemachte Angebot zur direkten Konsultation des Gutachterbüros und eines Vor-Ort-Termins mit allen Beteiligten aufzugreifen.
Aufgeben will die Stadt beim Thema Mintarder Brücke aber nicht. Zunächst soll die von der Bezirksregierung ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer vorübergehenden Geschwindigkeitsbegrenzung aus baulichen Gründen erörtert werden – zuständig hierfür der Landesbetrieb. Parallel hierzu soll auch das Bundesverkehrsministerium sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen als Forschungsinstitut des Verkehrsministeriums eingeschaltet werden.
Auf diese Weise setzten wir uns weiterhin für die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein, betont Sander.“