Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Nachbarsweg – K 18“

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Nachbarsweg – K 18“ wird
vom 16.7.2007 bis 10.8.2007 einschließlich durchgeführt.

Der Planentwurf liegt nach Angaben der Verwaltung montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr in der 19. Etage in Raum 1901 im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 zur Ansicht aus.

Bei Bedarf können telefonisch (455 6100) weitere Termine beim Stadtplanungsamt vereinbart werden.

Hier noch ein paar Angaben zum Plan aus der Begründung der Stadtverwaltung:

1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Südwesten des Stadtgebietes auf der linken Ruhrseite und gehört zum Stadtteil Saarn. Das Gebiet umfasst eine z.Zt. eine als Pferdekoppel genutzte Fläche im Übergangsbereich zwischen Nachbarsweg im Osten und bestehender Bebauung entlang der Straße Oemberg im Südwesten. Im Westen reichen die Grün- und Waldflächen des Broich-Speldorfer Waldes bis in bzw. an das Plangebiet heran. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rd. 0,63 ha, davon ca. 0,46 ha potentielle Wohnbaufläche und ca. 0,17 ha öffentliche Verkehrsfläche.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde ein Bedarf an verfügbaren Wohnbauflächen für gehobenen Wohnungsbau ermittelt. Die Fläche am Nachbarsweg im Übergangsbereich zur freien Landschaft bietet einen geeigneten Standort für die Entwicklung einer attraktiven Wohnbebauung mit villenartigem Charakter.

Mit der Realisierung der Bebauungsplanung „Nachbarsweg – K 18“ werden folgende Ziele verfolgt:
– Als „Siedlungsarrondierung“ wird auf dem z.Zt. landwirtschaftlich genutzten Grundstück am Nachbarsweg (Pferdekoppel) ein qualitätvoller Wohnstandort für gehobenen Wohnungsbau entwickelt.
– Vorgesehen sind dort großzügig dimensionierte Grundstücke für maximal 6 freistehende eingeschossige Einfamilienhäuser.
– Die überbaubare Fläche wurde bewusst großzügig bemessen, um die architektonisch-/ städtebauliche Idee nach Bildung qualitätvoller, aufgelockerter Wohnbebauung für Einzelinteressenten wirtschaftlich umsetzen zu können.
– Mit dem Bebauungsplan wird auch ein Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung und eine Umsetzung der Ziele aus dem Flächennutzungsplan erreicht.

Die künftige Neubebauung wird unter Berücksichtigung der parallel der Straße bestehen-den Bäume jeweils über den Nachbarsweg erschlossen.